Vorkaufsrechtsbescheinigungen (Negativatteste für Kaufverträge)
Beschreibung
Vorkaufsrechtsbescheinigungen werden nach Abschluss von Kaufverträgen üblicher Weise vom beurkundenden Notariat beantragt. Auskünfte zum erreichten Bearbeitungsstand erhalten Notariate bzw. Käufer/Verkäufer.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)