Beschreibung

Obdachlosigkeit und Unterbringung eines Obdachlosen

Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Personen und damit für die öffentliche Sicherheit dar. Die betroffenen Personen sollten schnellstmöglich alle Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich rechtzeitig, das heißt nicht erst am Tag vor dem Räumungstermin, an das Ordnungsamt.

 

Vermeidung von Obdachlosigkeit

Bei drohender Zwangsräumung haben Sie die Möglichkeit sich in der Stadtverwaltung Rat zu holen um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden und schnellstmöglich eine neue Wohnung zu finden.

Für die Vermeidung von Obdachlosigkeit eines Obdachlosen ist der Fachbereich Schule, Kultur, Soziales zuständig.

Gebühren

  • keine

Benötigte Unterlagen

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bringen Sie bitte sämtliche Unterlagen (Abmahnungen, Kündigungen, Ankündigungen zur zwangsweisen Räumung o. Ä.) mit, welche die Umstände der bevorstehenden Obdachlosigkeit betreffen. Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist möglich sowie die Beantragung von Wohngeld.

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