Verkehrsbehörde
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde ist die in Deutschland nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern sie ist ein Teil der örtlichen Kommunalbehörden.
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
- Antrag zur Aufstellung/Befreiung von Halteverboten
- Sondernutzungserlaubnis
- Antrag Bewohnerparkausweis
- Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung für öffentliche Verkehrsflächen der Stadt Teltow
- Antrag auf Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung