Verbindliche Bauleitplanung - Bebauungspläne
Beschreibung
Einsichtnahme in rechtswirksame Bebauungspläne:
- Zu den üblichen Dienststunden steht es jedem Bürger frei, in die rechtswirksamen Bebauungspläne einzusehen. Eine kurze telefonische Anmeldung wird erbeten.
Erläuterung zu den Bebauungsplänen:
- Bei auftretenden Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Stadtentwicklung | Bauordnung zur Verfügung.
Bearbeitung von Auskunftsersuchen zu Bebauungsplänen:
- Bürger haben natürlich auch die Möglichkeit, schriftliche Anfragen (formlos in Briefform) in Bezug auf Bebauungspläne zu stellen.
Betreuung der Erarbeitung von Bebauungsplänen bzw. Bebauungsplanänderungen:
- Sobald und soweit es erforderlich für die städtebauliche Ordnung ist, werden Bebauungspläne erarbeitet oder geändert. Über die jeweils erreichten Arbeitsstände gibt Ihnen das Sachgebiet Stadtentwicklung | Bauordnung gern Auskunft.