Beschreibung

Sie möchten eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:

  • für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Teltow gemeldet sein. Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein. Eingetragene Übermittlungssperren sind bis auf Widerruf bzw. bis zum Wegzug gültig.

Antrag online stellen

Gebühren

  • gebührenfrei (Bestätigung per Post)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §§ 42, 50 Bundesmeldegesetz
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