Übermittlungssperre
Beschreibung
Sie möchten eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:
- für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Teltow gemeldet sein. Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein. Eingetragene Übermittlungssperren sind bis auf Widerruf bzw. bis zum Wegzug gültig.
- gebührenfrei (Bestätigung per Post)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §§ 42, 50 Bundesmeldegesetz