Beschreibung

Sie benötigen für einen Umzug oder die reibungslose Andienung Ihrer Baustelle eine freie Lieferzone? Auf Antrag können Sie eine zeitlich befristete Haltverbotszone einrichten oder einrichten lassen.

Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenbehörde die verkehrsrechtliche Anordnung dafür erteilt hat. Sie beantragen diese Anordnung per E-Mail oder Post, mit dem Formular, das Sie im unter Abschnitt herunterladen können.

Die Verkehrszeichen sind spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige Eingang Ihres Antrages - mindestens 14 Tage vorher - ist deshalb erforderlich. Die Verkehrszeichen selbst können von der Stadt Teltow nicht zur Verfügung gestellt werden. Es gibt aber in der Umgebung Unternehmen, die Vermietung und Aufstellung von Verkehrszeichen anbieten. Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Unternehmen.

Gebühren

  • Einzelanordnung bis zu 2 Tagen 15,00 EUR
  • Einzelanordnung bis zu 1 Woche 20,00 EUR
  • Einzelanordnung bis zu 1 Monat 30,00 EUR
  • Einzelanordnung bis zu 1 Jahr für eine/mehrere bestimmte Örtlichkeit(en) 45,00 EUR

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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