Standesamt
Beschreibung
- Eheschließung
Anmeldung und Beurkundung
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland - Sterbefall
Anzeige und Beurkundung - Geburten
Anzeige und Beurkundung - Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sowie beglaubigten Abschriften/Ausdrucken aus den –registern
- Fortführung der Geburten-, Ehe- und Sterberegister
- Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Personenstandsfällen deutscher Staatsangehöriger
- Beurkundung von Namenserklärungen
- Anerkennung Vaterschaft/Mutterschaft (erfolgt im Jugendamt kostenlos)
Bitte beachten Sie, dass Sorgeerklärungen nur im Jugendamt abgegeben werden können.
Sprechzeiten:
Dienstag 9 -12 Uhr und 13.30 - 18 Uhr
Donnerstag 9 -12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin. In Absprache sind auch Termine außerhalb der o.g. Sprechzeiten möglich.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Gebührenerhebung nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung auf Grund §3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GeGBbg)