Beschreibung

Das Pflasterprotokoll ist vor jeder Baumaßnahme im Bereich von / an öffentlichen Verkehrsflächen anzufertigen. Es dient der Bestandsaufnahme vor Baubeginn. Sollte ohne Erstellung eines Pflasterprotokolls gebaut werden, sind alle nach Beendigung der Bauarbeiten auftretende Schäden dem Bauvorhaben zuzurechnen und werden entsprechend zu Lasten des Verursachers behoben.

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