Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige können in der Meldebehörde ihres Hauptwohnsitzes einen Personalausweis beantragen. Die Verlängerung eines Personalausweises ist nicht möglich. Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Vor der Vollendung des 24. Lebensjahres beantragte Personalausweise werden mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt. Die Ausstellungszeit eines Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen.

Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:

  • Ablauf der Gültigkeit
  • Namensänderung
  • Verlust
  • Diebstahl
  • ab Vollendung des 16. Lebensjahres

Auf die Ausstellung eines Personalausweises kann verzichtet werden, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

Für die Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil Antragsteller. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Meldebehörde den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Personalausweises unverzüglich anzuzeigen. Wenn der neue Personalausweis abgeholt wird, ist der im Besitz befindliche vorherige Personalausweis abzugeben.

Das Zurücksetzen der PIN und die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion sind auch von zu Hause möglich. Beides können Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der angegebenen Hompeage. Die Möglichkeit, den Online-Ausweis im Bürgerservice aktivieren oder im Bürgerservice eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises kann HIER online gestellt werden. (gebührenfrei (Bestätigung per Post)

Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis kann HIER online gestellt werden. (gebührenfrei (automatisch im Portal)

Gebühren

  • Beantragung bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 €
  • Beantragung nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 €

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
  • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde ggf. mit deutscher Ãœbersetzung
  • Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung ggf. mit deutscher Ãœbersetzung
  • Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Bei Antrag vor dem 16. Lebensjahr

  • ggf. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Kindes
  • Einverständniserklärung des nichtanwesenden Elternteils oder Sorgeberechtigten zur Beantragung des Personalausweises
  • bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Nachweis über das Sorgerecht

Hinweis bei Vorlage ausländischer Urkunden:
Wurden Personenstandsurkunden im Ausland ausgestellt, sind diese ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation zu versehen. Nähere Auskünfte erteilt das Auswärtige Amt. Wurde eine Ehe außerhalb der EU geschieden, ist die Scheidung vorher durch das Brandenburgische Oberlandesgericht anzuerkennen.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Personalausweisgesetz in der jeweils gültigen Fassung
  • Personalausweisgebührenverordnung
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