Beschreibung

Wo kann ein Parkausweis für Behinderte beantragt werden?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Teltow haben, beantragen Sie den Parkausweis für Schwerbehinderte bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Teltow.

 

Voraussetzungen für den blauen Parkausweis

Den blauen (EU-einheitlichen) Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).

  • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Einschränkungen.

 

Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis

Auf Antrag erhalten nachfolgend aufgeführte Personen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1) Nr. 11 StVO:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das gehvermögen auswirken)  und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,
  • Schwerbehinderte Menschen, die an „Morbus Crohn“ oder „Colitis ulcerosa“ erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt,

  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt

Wie lange ist ein Parkausweis für Behinderte gültig?

Die ausstellende Behörde vermerkt auf der Parkkarte, wie lange der Ausweis gültig ist. Die Gültigkeit des Parkausweises ist gekoppelt mit der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises und wird auf eine maximale Dauer von fünf Jahren begrenzt. Prüfen Sie bitte regelmäßig, ob Ihr Parkausweis abgelaufen ist und lassen Sie diesen dann rechtzeitig verlängern.

Gebühren

Die Erteilung einer Parkberechtigung ist für Behinderte kostenlos.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte
  • Schwerbehindertenausweis (beidseitige Kopie)
  • Vollständiger Feststellungsbescheid des Landesamtes für Soziales und Versorgung
  • Für den blauen Parkausweis benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild
  • ggfs. Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selber stellen (können)

Formulare

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