Beschreibung

Sowohl die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV), das Brandenburgische Waldgesetz, das Gesetz zum Landschafts- und Naturschutz, das Jagdgesetzes,  als auch die Stadtordnung der Stadt Teltow (StadtO) beinhalten Regelungen zum Thema Leinenzwang für Hunde. Die landesrechtlichen Bestimmungen finden Sie unter www.brandenburg.de.
 
Die Stadtordnung definiert im § 12, dass in bestimmten Wohngebieten ein genereller Leinenzwang für alle Hunderassen gilt. Gleichfalls erstreckt sich der Leinenzwang gem. § 12 StadtO auch auf die Ortsdurchfahrten, verkehrsberuhigte Bereiche, sowie auf die Landschaftsschutzgebiete "Kanalaue", "Buschwiesen" und dem geschützten Landschaftsschutzbestand "Altkiefernwäldchen". Den genauen Wortlaut der betroffenen Straßenzüge können Sie der Stadtordnung entnehmen.
 
Die Leinenzwanggebiete, welche durch den § 12 der StadtO beschrieben werden, sind graphisch in der Karte gekennzeichnet.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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