Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge n nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben
a) als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen, - das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohneigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume in Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes: 510,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Darlehensvermittlergewerbes mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Abs. 1 GewO: 510,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bauträgergewerbes: 510,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Baubetreuergewerbes: 510,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Wohnimmobilienverwaltergewerbes: 580,00 €
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts*
Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de - Auskunft des Insolvenzgerichts*zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre
- Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter)
*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter