Beschreibung

Die Rechtsgrundlage zum Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg ist die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden" (HundehV). Diese landesrechtliche Norm beschreibt unter anderem alle Pflichten der Haltung und dem Führen von Hunden.
 
Nähere Informationen zum Führen von Hunden und dem Leinenzwang (für alle Hunderassen) im Stadtgebiet Teltow finden Sie unter dem Buchstaben "L" für Leinenzwang.
 
Gemäß § 6 Abs. 1 der HundehV müssen Hunde, welche einen Widerrist (Schulterhöhe) von 40 cm oder ein Gewicht von 20 Kg besitzen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Hierzu ist das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und an die Ordnungsbehörde zu übermitteln. Hunde, welche noch nicht über über einen Mikrochip-Transponder verfügen, müssen gem. § 6 Abs. 2 HundehV mit einem solchen gekennzeichnet werden.
 
Ferner muss der Halter des Hundes im Einwohnermeldeamt der Stadt Teltow ein Führungszeugnis beantragen, welches der Ordnungsbehörde zur Überprüfung seiner Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 2 HundehV im Original vorgelegt werden muss. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
 
Sollten Sie eine spezielle Hunderasse wie beispielsweise Dobermann, Rottweiler oder Alano halten wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter.

Gebühren

Für die Hundeanmeldung gem. § 6 HundehV fallen keine Gebühren an. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig.
 
Für die Anmeldung von speziellen Hunderassen werden Gebühren erhoben. Diese können bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragt werden.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes Anmeldeformular gem. § 6 HundehV
  • Nachweis der Chipnummer
  • aktuelles Führungszeugnis (zur Beantragung im Einwohnermeldeamt ist ein gültiges Ausweisdokument nötig)

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 2004
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