Gewerbezentralregisterauskunft
Beschreibung
Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Die Antragstellung erfolgt persönlich. Der Antragsteller hat, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Juristische Personen und Personenvereinigungen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der für den Firmensitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Mit dem elektronischen Personalausweis und der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion kann die Antragstellung auch Online direkt beim Bundesamt für Justiz erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.
- 13,00 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- der Verwendungszweck ist anzugeben
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis
Zusätzlich bei juristischen Personen:
- Handelsregisternummer
- Zuständiges Amtsgericht
- Anschrift der Firma
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung
- Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Titels XI – Gewerbezentralregister- der Gewerbeordnung in den jeweils gültigen Fassungen