Gewerbeamt
Beschreibung
Das Gewerbeamt bearbeitet Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen sowie Reisegewerbekarten und erteilt gewerberechtliche Erlaubnisse. Es stellt Bescheinigungen für anlassbezogene, vorübergehende Gaststätten nach § 2 BbgGastG aus und ist für die Festsetzung von Märkten und Volksfesten verantwortlich.
HINWEIS!
Gewerbemeldungen sind auch online möglich: >>> Online-Antragsverfahren <<<
Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
- Gewerbeanmeldung (natürliche Person): nach Zeitaufwand, mindestens 30,00 EUR
- Gewerbeanmeldung (juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter): nach Zeitaufwand, mindestens 55,00 EUR
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person: nach Zeitaufwand, mindestens 15,00 EUR
- Gewerbeummeldung (natürliche und juristische Person): 25,00 EUR
- Gewerbeabmeldung: 10,00 EUR
- Ausschank alkoholischer Getränke/ Erweiterung auf den Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG): 10,00 EUR
- Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gagev): 32,00 EUR
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
zusätzlich bei beantragter Ausschankerlaubnis oder überwachungsbedürftigem Gewerbe gemäß § 38 GewO:
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter
Abhängig von der ausgeübten Tätigkeit sind weitere Unterlagen notwendig. Wenden Sie sich zur Klärung an Ihren im Kontakt genannten Ansprechpartner.