Gewerbeamt
Beschreibung
Das Gewerbeamt bearbeitet Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen sowie Reisegewerbekarten und erteilt gewerberechtliche Erlaubnisse. Es stellt Bescheinigungen für anlassbezogene, vorübergehende Gaststätten nach § 2 BbgGastG aus und ist für die Festsetzung von Märkten und Volksfesten verantwortlich.
Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
- Gewerbeanmeldung (natürliche Person): 26,00 €
- Gewerbeanmeldung (juristische Person): 31,00 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person: 13,00 €
- Gewerbeummeldung: 20,00 €
- Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
- Ausschank alkoholischer Getränke für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter (zusätzlich zur Anmeldegebühr oder im Falle einer Erweiterung): 8,00 €
- Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gagev): 28,00 €
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
zusätzlich bei beantragter Ausschankerlaubnis oder überwachungsbedürftigem Gewerbe gemäß § 38 GewO:
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter
Abhängig von der ausgeübten Tätigkeit sind weitere Unterlagen notwendig. Wenden Sie sich zur Klärung an Ihren im Kontakt genannten Ansprechpartner.