Beschreibung

Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburtenregister erhalten Sie in dem Standesamt, wo Sie geboren wurden oder Ihre im Ausland erfolgte Geburt nachbeurkundet wurde. 

Sind Sie in Teltow oder Kleinmachnow geboren, werden die Urkunden im Standesamt Teltow ausgestellt. Ausnahme sind Geburtsurkunden für Geburten in Kleinmachnow bis 1938. Hier ist das Standesamt in Stahnsdorf für die Ausstellung zuständig.

Allgemeine Information zu Personenstandsurkunden

Für die Führung und Aufbewahrung der Personenstandsbücher im Standesamt gelten folgende Fristen:

  1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  2. Geburtenregister 110 Jahre
  3. Sterberegister 30 Jahre.

Die Personenstandsbücher werden nach Ablauf der Führungs- und Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv Teltow übergeben. Sollten die benannten Fristen bereits abgelaufen sein, können Auszüge bzw. Kopien aus den verschiedenen Registern über das Stadtarchiv Teltow bezogen werden.

Gebühren

  • 15,00 € Geburtsurkunde
  • 15,00 € mehrsprachige Geburtsurkunde CIEC
  • 15,00 € beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • 7,50 € für jede weitere Ausführung einer der o.g. Urkunden, wenn sie in einem Arbeitsgang ausgestellt wurde

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis des rechtlichen/berechtigten Interesses durch Personenstandsurkunden oder amtliche Schreiben

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG), Beantragungsberechtigung
  • Gebührenerhebung nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung auf Grund  § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg
Suchen & Finden
Suchen:  
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast