Geburtsurkunde
Beschreibung
Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburtenregister erhalten Sie in dem Standesamt, wo Sie geboren wurden oder Ihre im Ausland erfolgte Geburt nachbeurkundet wurde.
Sind Sie in Teltow oder Kleinmachnow geboren, werden die Urkunden im Standesamt Teltow ausgestellt. Ausnahme sind Geburtsurkunden für Geburten in Kleinmachnow bis 1938. Hier ist das Standesamt in Stahnsdorf für die Ausstellung zuständig.
Allgemeine Information zu Personenstandsurkunden
Für die Führung und Aufbewahrung der Personenstandsbücher im Standesamt gelten folgende Fristen:
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Geburtenregister 110 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre.
Die Personenstandsbücher werden nach Ablauf der Führungs- und Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv Teltow übergeben. Sollten die benannten Fristen bereits abgelaufen sein, können Auszüge bzw. Kopien aus den verschiedenen Registern über das Stadtarchiv Teltow bezogen werden.
- 15,00 € Geburtsurkunde
- 15,00 € mehrsprachige Geburtsurkunde CIEC
- 15,00 € beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister
- 7,50 € für jede weitere Ausführung einer der o.g. Urkunden, wenn sie in einem Arbeitsgang ausgestellt wurde
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis des rechtlichen/berechtigten Interesses durch Personenstandsurkunden oder amtliche Schreiben
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG), Beantragungsberechtigung
- Gebührenerhebung nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung auf Grund § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg