Beschreibung

Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu

  1. Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
  2. Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
  3. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes

Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.

Gebühren

  • Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung aller oben genannten Nummern des Finanzanlagenvermittlergewerbes: 695,00 €
    (beschränkt sich die Erlaubnis nur auf zwei Nummern oder nur auf eine Nummer, verringert sich die Gebühr jeweils um 58 €)
  • Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Honorar-Finanzanlagenberaters: 580,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubniserteilung
  • Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
  • behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
  • behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de
  • Auskunft des Insolvenzgerichts* zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre
  • Sachkundenachweis
  • Berufshaftpflichtversicherung

*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter

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