Beschreibung

Der öffentliche Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.

Private Erschließungsbeiträge werden direkt von den jeweiligen Versorgern berechnet.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Baugesetzbuch

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