Beschreibung

Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften des Eheregisters können Sie beim Standesamt erhalten, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben.
Aus den als Heiratsbuch fortgeführten Familienbüchern werden ebenfalls Eheurkunden ausgestellt. Wurde Ihre Eheschließung nachbeurkundet, können aus dem Eheregister Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften des Eheregisters ausgestellt werden.
Wenn Sie Ihre Ehe in Teltow oder Kleinmachnow geschlossen haben, werden die Urkunden im Standesamt Teltow ausgestellt. Ausnahme sind Eheurkunden für Eheschließungen in Kleinmachnow bis 1938. Hier ist das Standesamt in Stahnsdorf für die Ausstellung zuständig.

Für die Führung und Aufbewahrung der Personenstandsbücher im Standesamt gelten folgende Fristen:

  1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  2. Geburtenregister 110 Jahre
  3. Sterberegister 30 Jahre.

Die Personenstandsbücher werden nach Ablauf der Führungs- und Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv Teltow übergeben. Sollten die benannten Fristen bereits abgelaufen sein, können Auszüge bzw. Kopien aus den verschiedenen Registern über das Stadtarchiv Teltow bezogen werden.

Gebühren

  • 10,00 € für eine Eheurkunde, beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches
  • 5,00 € für jede weitere Urkunde, wenn diese gleichzeitig und in einem Arbeitsgang ausgestellt wurde

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Gebührenerhebung nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung
  • § 62 Personenstandsgesetz
Suchen & Finden
Suchen:  
Kontakt Öffnungszeiten News RSS Feed
Schriftgrösse + -
Kontrast