Eheschliessung
Beschreibung
Anmeldung
Die Anmeldung der Eheschließung wird vom zuständigen Standesamt des Wohnsitzes entgegengenommen. Es wird darüber eine Niederschrift gefertigt. Deshalb ist ein persönliches Erscheinen der beiden Antragsteller erforderlich. Sofern das persönliche Erscheinen eines Antragstellers nicht möglich ist, muss eine formlose Vollmacht vorgelegt werden.
Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Die Anmeldung ist vergleichbar mit der früheren „Aufgebotsbestellung“, jedoch wird Ihr Eheschließungswunsch nicht mehr im Aushang veröffentlicht.
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Heirat erfolgen. Wohnen Sie in Teltow oder Kleinmachnow, ist das Standesamt Teltow Ihr zuständiges Standesamt.
Die Eheschließung kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Wenn Sie in Teltow heiraten möchten, sollten Sie zunächst mit dem Standesamt Teltow Kontakt aufnehmen.
Für die Realisierung Ihres Wunschtermins (besonders an Freitagen und Samstagen) ist es wichtig, sich rechtszeitig, das heißt mindestens 6 Monate vorher, zu melden. Sie werden dann über die Reservierungsmodalitäten informiert.
Als Trauungsort können Sie sich für unser Trauzimmer im Alten Rathaus in Teltow entscheiden.
Die Gestaltung der Eheschließung
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird mit Ihnen auch die Gestaltung der Eheschließungszeremonie besprochen. Grundsätzlich verläuft eine Eheschließung wie folgt:
- Eintritt in den Eheschließungsraum
- Begrüßung und Ansprache des Standesbeamten
- Ja-Wort
- Verlesen und Unterzeichnung des amtlichen Dokuments über die Eheschließung (Niederschrift)
- Abschlussworte und Gratulation des Standesbeamten
- Gratulation der Gäste und Ausklang
Gern kann die Zeremonie musikalisch begleitet werden. Je nach Wunsch können dafür begleitende Musikstücke von einer CD erklingen oder auch Musiker mit Live-Instrumenten zu Gehör kommen. Im Eheschließungsraum in Teltow steht ein 100-jähriger Flügel von Bechstein.
Weitere Gestaltungswünsche können Sie im Anmeldeverfahren mit dem Standesamt besprechen. Sind alle Vorbereitungen getroffen, findet Ihre Eheschließung an Ihrem Hochzeitstag und -ort statt. Der Standesbeamte begleitet Sie durch Ihre Eheschließung und entlässt Sie dann in den Kreis Ihrer Familie und Gäste als frisch vermähltes Paar.
Die Standesbeamtinnen des Standesamtes Teltow wünschen Ihnen schon jetzt einen guten Start in Ihre Ehe und viel Glück für Ihren gemeinsamen Lebensweg!
- 41,00 € Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts
- je 25,00 € zusätzlich, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
- 30,00 € Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen Rathaus Teltow während der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes
- 60,00 € Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen Rathaus Teltow außerhalb der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes (Samstag)
- 30,00 € Erklärungen zur Namensführung Ehegatten / Kinder
- 10,00 € Eheurkunde (5,00 € jede weitere Urkunde)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem zuständigen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Die Kosten werden durch das OLG erhoben.
Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, oder ob Ihrem Heiratswunsch möglicherweise ein Eheverbot entgegensteht.
Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Um genau zu erfahren, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden, ist die Nachfrage beim Standesbeamten zu empfehlen.
Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es vielfältige Fallkonstellationen gibt.
Wenn Sie seit der Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, benötigen Sie grundsätzlich:
Familienstand ledig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als 10 Tage sein sollte, (Diese Bescheinigung enthält unter anderem Angaben zum Wohnsitz, zur Staatsangehörigkeit und zum Familienstand.)
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters. Erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet worden ist.
Familienstand geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben/verwitwet:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde,
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters,
- Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (rechtskräftiges Scheidungsurteil, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Sterbeurkunde).
Bei gemeinsamen Kindern:
- Geburtsurkunde,
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde des Kindes eingetragen ist,
- Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht.
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden. Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht des Antragstellers berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei Informationserteilung berücksichtigt werden müssen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)