Beschreibung

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes.
Nach abgeschlossener Anmeldung kann die Eheschließung in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vor Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Wunschstandesamt.

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Hochzeit erfolgen. Wohnen Sie in Teltow oder Kleinmachnow, ist das Standesamt Teltow Ihr zuständiges Standesamt.
Wenn Sie woanders wohnhaft sind, jedoch in Teltow heiraten möchten, sollten Sie vor der Anmeldung der Eheschließung zunächst mit uns bezüglich einer Terminreservierung Kontakt aufnehmen.

Die Eheschließungen finden an bestimmten Wochentagen sowie an mindestens 2 Samstagen im Monat statt.
Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich der Reservierungsmodalitäten telefonisch. Für die Realisierung Ihres Wunschtermins (besonders an Freitagen und Samstagen) ist es wichtig, sich rechtszeitig um die Reservierung des Termins zu kümmern. 

Eheschließung im Standesamt Teltow

Als Trauungsort steht Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus in der historischen Altstadt in Teltow zur Verfügung. Hier finden neben Ihnen als Hochzeitspaar bis zu 25 weitere Personen Platz.

Nach Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie von uns weitere Informationen zum grundsätzlichen Ablauf der Eheschließungszeremonie. Bei einem anschließenden persönlichen Gespräch können dann noch weitere Gestaltungswünsche sowie Ihre individuelle Traurede besprochen werden. 
Gern kann Ihre Eheschließung auch musikalisch begleitet werden. Je nach Wunsch können dafür begleitende Musikstücke von einer CD erklingen oder auch Musiker mit Live-Instrumenten zu Gehör kommen. Darüber hinaus steht Ihnen in unserem Trauzimmer ein 100-jähriger Flügel von Bechstein zur Verfügung.

Die Standesbeamtinnen des Standesamtes Teltow wünschen Ihnen schon jetzt einen guten Start in Ihre Ehe und viel Glück für Ihren gemeinsamen Lebensweg!

Gebühren

  • 51,00 € Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts
  • je 30,00 € zusätzlich, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
  • je 8,00 € Datenabruf erweiterte Meldebescheinigung
  • 45,00 € Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen Rathaus Teltow während der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes
  • 100,00 € Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen Rathaus Teltow außerhalb der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes (Samstag)
  • 37,00 € Erklärungen zur Namensführung Ehegatten / Kinder
  • 15,00 € Eheurkunde
  • 15,00 € mehrsprachige Eheurkunde CIEC
  • 7,50 € für jede weitere Ausführung einer der o.g. Urkunden, wenn sie in einem Arbeitsgang ausgestellt wurde
  • 15,00 € Bescheinigung Namensänderung

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem zuständigen Oberlandesgericht (OLG) durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Die Kosten werden durch das OLG erhoben.

Benötigte Unterlagen

Ist eine der beteiligten Personen ausländischer Staatsangehöriger bzw. im Ausland geboren, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Heimatstaat/Geburtsland benötigt werden und welche Anforderungen die im Ausland ausgestellten Urkunden erfüllen müssen (Apostille, Legalisation, Urkundenüberprüfung, Übersetzung nach ISO-Norm).

Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder ob Ihrem Heiratswunsch möglicherweise ein Eheverbot entgegensteht.
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Um genau zu erfahren, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden, ist die Nachfrage beim Standesbeamten zu empfehlen.

Die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Unterlagen können nicht als verbindlich angesehen werden, da es vielfältige Fallkonstellationen gibt.

Wenn Sie seit der Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, benötigen Sie grundsätzlich:


1) Familienstand ledig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • aktuelle beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet worden ist.

2) Familienstand geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben/verwitwet:
zusätzlich zu 1)

  • Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft,
  • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (rechtskräftiges Scheidungsurteil, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Sterbeurkunde).
  • alternativ zu den vorgenannten Punkten: beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister. Hier ist sowohl die Eheschließung/Lebenspartnerschaft als auch deren Auflösung/Aufhebung eingetragen.

zusätzlich bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunde, in der beide Elternteile eingetragen sind,
  • sofern erfolgt, Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
  • Gebührenerhebung nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung auf Grund § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GEbGBg) 
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