Beschreibung

Um einen Überblick über den Zeitpunkt Lage und Ausmaß der beabsichtigten Feuer zu erhalten, sind diese der Ordnungsabteilung jeweils zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

Bei der Durchführung eines Brauchtumsfeuers sollten einige wichtige Grundregeln beachtet werden. So darf z.B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden; der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums. Diese Voraussetzung ist z.B. bei einem Kleingarten oder Sportverein, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang hat, gegeben.
Ganz wichtig ist, dass Osterfeuer nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Schnittholz. Das Feuer darf auf gar keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z.B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien, genutzt werden.
Das Abbrennen ist der Ordnungsabteilung jeweils zwei Wochen vorher unter Vorlage eines Lageplanes schriftlich anzuzeigen.
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

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