Bewacher
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes:
145,00 € - 1.450,00 € - Erstmalige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach § 16 Abs. 1 BewachV (Wachpersonen):
nach Zeitaufwand, mindestens 40,00 € - Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach § 16 Abs. 1 BewachV (Wachpersonen): 37,00 - 313,00 €
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
- Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes*
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts*
Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de - Auskunft des Insolvenzgerichts*
zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre - Sachkundenachweis
- Berufshaftpflichtversicherung (ggf. für juristische Person)
*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter