Beglaubigung (amtliche)
Beschreibung
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden u.a.:
- Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind -> Notar
- Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (im Land Brandenburg ist seit 1. April 2017 die Landeshauptstadt Potsdam für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig, soweit es sich nicht um Urkunden aus dem Bereich der Justiz handelt)
- Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind -> zuständiges Konsulat
- Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
- Führerscheine
- Fahrzeugpapiere
- Jagdscheine
- Fischereischeine
- Handwerkskarten
- Betreuerausweise -> bitte dem Amtsgericht vorlegen
Zuständig für:
Stadt Teltow, Gemeinden Kleinmachnow, Stahnsdorf, Nuthetal
Gerichtsbarkeit: Potsdam - Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen (Öffentliche Beglaubigung) -> Urkundspersonen beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als örtliche Betreuungsbehörde
Ansprechpartner:Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Örtliche Betreuungsbehörde
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-185
E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de
Frau Schönrath
Lankeweg 4, 14513 Teltow
Telefon: 03328 318-111
Telefax: 03328 318-170
E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de
- Wehrdienst-Bescheinigungen
- Bootsführerscheine / -segelscheine -> Wasserschutzpolizei
- zivilrechtliche Verträge
- Kopien von Negativen
- Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien -> in diesen Fällen bitte an die ausstellende Behörde wenden
- bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
- Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
- Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
- Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens, einer Abschrift, Ablichtung etc.: 3,00 €
- Beglaubigungen von Bescheinigungen und Zeugnissen für den Besuch von Schulen und Hochschulen abweichend vom oberen Punkt: gebührenfrei
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des/der Antragstellers/in
- Vorlage: Original und Kopie
- bei gebührenfreien Beglaubigungen von Bescheinigungen und Zeugnissen für den Besuch von Schulen und Hochschulen sind entsprechende Nachweise über Bedarf und Anzahl vorzulegen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §1 Beglaubigungsverordnung-BeglV
- §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)