Beschreibung

Rederechte werden erteilt für Bürger, die in der Stadtverordnetenversammlung ein Anliegen vortragen möchten. Dieses Anliegen muss einen Bezug zur Tagesordnung haben. Die Redezeit sollte max. 5 Minuten betragen.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Einwohnerbeteiligungssatzung

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