Beschreibung

Bäume mit einem Stammumfang ab 60 cm stehen, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden und Gehölze ab 10 m² zusammenhängend begrenzter Grundfläche, unter Schutz und dürfen nur mit entsprechender Begründung im Rahmen eines Antragsverfahrens entfernt werden.

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