Beschreibung

Für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen müssen Baugenehmigungen bei der Bauaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark beantragt werden.

Gebühren

Die Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren berechnen sich nach der Baugebührenordnung und werden über den Landkreis als zuständige Genehmigungsstelle in Rechnung gestellt.

Benötigte Unterlagen

  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • amtlicher Lageplan
  • objektbezogener Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis, soweit dieser bauaufsichtlich geprüft wird
  • Brandschutznachweis, soweit dieser bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist
  • erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung
  • bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält, eine Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
  • bei Gebäuden der Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Objektplaners
  • bei Gebäuden der Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Brandenburgische Bauordnung

Brandenburgische Bauvorlagenverordnung

Brandenburgische Baugebührenordnung

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