Bauantrag
Beschreibung
Für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen müssen Baugenehmigungen bei der Bauaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark beantragt werden.
Die Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren berechnen sich nach der Baugebührenordnung und werden über den Landkreis als zuständige Genehmigungsstelle in Rechnung gestellt.
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- amtlicher Lageplan
- objektbezogener Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis, soweit dieser bauaufsichtlich geprüft wird
- Brandschutznachweis, soweit dieser bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist
- erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung
- bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält, eine Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
- bei Gebäuden der Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Objektplaners
- bei Gebäuden der Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Brandenburgische Bauordnung
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung
Brandenburgische Baugebührenordnung