Auskunftssperre
Beschreibung
Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist eine Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich. Voraussetzungen: Haupt- oder Nebenwohnung in Teltow formloser schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag mit eigenhändiger Unterschrift Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert. Die Auskunftssperre gilt für 2 Jahre und muss dann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung führten noch gegeben sind.
- gebührenfrei (Bestätigung per Post)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 51 Bundesmeldegesetz, Nr. 51 Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz