Auskunft aus dem Melderegister
Beschreibung
Personen und nicht-öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz können Auskünfte zu bestimmten Personen verlangen, die in Teltow gemeldet sind oder gemeldet waren. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist anzugeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert, stellt eine Archivauskunft dar. Die Bearbeitung der Melderegisterauskünfte kann im Einzelfall bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält zusätzlich zu den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten:
- frühere Namen
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
- Sterbedatum, Sterbeort, Staat
- einfache Melderegisterauskunft: 5,00 € (nur Online Antrag)
- Antrag per Post oder vor Ort im Bürgerservice: 10,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 €
- Archivauskunft: 13,00 € bis 20,00 € je nach Verwaltungsaufwand
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Bei schriftlichen Anfragen kann per Verrechnungscheck, Vorabüberweisung oder Lastschrift gezahlt werden.
Bankverbindung für Vorabüberweisung
- Stadt Teltow
Verwendungszweck: 12203-431101/Name der angefragten Person
IBAN: DE55 1605 0000 3522 025430
BIC: WELADED 1 PMB
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales in der jeweils gültigen Fassung
- Bundesmeldegesetz in der jeweils gültigen Fassung
- Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung