Beschreibung

 

Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend genutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.

  • Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in Teltow beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung anmelden.
  • Die meldepflichtigen Personen haben einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde unterschrieben vorzulegen. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
  • Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
  • Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden. Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Hinweis:

  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.
  • Wer sich in Beherbergungsstätten länger als 6 Monate aufhält, unterliegt der Meldepflicht.
  • Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.

Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eineamtliche Meldebestätigung. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist nicht erforderlich.

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis UND (wenn vorhanden) Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    (Die Meldebescheinigung ist nicht erforderlich, wenn ein gültiger Personalausweis vorliegt.)
  • alle gültigen Dokumente mitziehender Familienangehöriger (Kinderreisepässe, Personalausweise, Reisepässe)
  • Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden ggf. mit deutscher Ãœbersetzung
  • Als Nachweis des Familienstandes Eheurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde ggf. mit deutscher Ãœbersetzung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt die Wohnungsgeberbescheinigung nicht.)
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
  • ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Bsp. Einbürgerungsurkunde)
  • ggf. Sorgerechtserklärung
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist der Nachweis über die letzte Meldeanschrift in der BRD vorzulegen (Abmeldebestätigung)

Hinweis bei Vorlage ausländischer Urkunden:
Wurden Personenstandsurkunden im Ausland ausgestellt, sind diese ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation zu versehen. Nähere Auskünfte erteilt das Auswärtige Amt. Wurde eine Ehe außerhalb der EU geschieden, ist die Scheidung vorher durch das Brandenburgische Oberlandesgericht anzuerkennen.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bundesmeldegesetz in der jeweils gültigen Fassung
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