Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Beschreibung
Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltungen müssen Sie folgendes beachten - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird:
Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (Stadt Teltow) beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.
Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Als Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab beim Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 24 Brand- und Katastrophenschutz informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss. Für den Ordnungsdienst haben Sie als Veranstalter auf eigene Kosten zu sorgen.
Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ob die Strecke tatsächlich frei ist.
Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen je nach Art und Umfang der Genehmigung Gebühren in Höhe von 10,20 Euro bis 767,00 Euro an. Bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand fallen Gebühren bis zu 2.301,00 Euro an.
- schriftlicher Antrag
- Freistellungserklärung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
- Angaben zur Wegstrecke / Lageplan
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
- § 18 i.Verb. mit § 21 Brandenburgisches Straßengesetz (BbrgStrG)